Antikorruptionsrichtlinie

 

1. ZIEL
Die Antikorruptionsrichtlinie zielt darauf ab, Praktiken zur Korruptionsbekämpfung zu verbreiten, um die Einhaltung des Bundesgesetzes 12.846 vom 1. August 2013 sicherzustellen, sowie das von Miracema-Nuodex bei der Aufrechterhaltung seines Geschäfts angenommene Verhalten fortzusetzen, das auf Transparenz, Ehrlichkeit und Transparenz basiert Integrität.

2. ANWENDUNG
Diese Richtlinie gilt für natürliche und juristische Personen, nicht nur für Mitglieder des Managements, Lieferanten von Waren und Dienstleistungen, Handelsvertreter, Mitarbeiter und Dritte, sondern auch für diese.

3. ANGEWANDTE PRAKTIKEN
3.1. Machen Sie die Einhaltung der Antikorruptionsgesetze bekannt und fordern Sie diese ein.
3.2. Identifizieren Sie Situationen, die die Möglichkeit ungerechtfertigter Vorteile offenbaren, um diese zu vermeiden.
3.3. Bestrafen Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Mitarbeiter, der gegen die Antikorruptionsrichtlinie verstößt.
3.4. Kündigen Sie Verträge mit Dritten, die gegen Antikorruptionsgesetze verstoßen.

4. VERBOTENES VERHALTEN
4.1. Betreiben Sie Betrug oder Korruption durch Bestechung oder Schmiergelder.
4.2. Pflegen Sie Geschäftskontakte mit Dritten, die an aktiver oder passiver Korruption beteiligt sind.
4.3. Bieterbetrug.
4.4. Missachtung der Antikorruptionsgesetze.

Rev. 00, März 2015